Was kostet ein Unfallgutachten?
Bei einem Haftpflichtschaden (also einem unverschuldeten Unfall) übernimmt in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für das Gutachten. Das gilt auch dann, wenn bereits ein Gutachter von der Gegenseite beauftragt wurde.
Für Sie als Geschädigten entstehen in diesem Fall keine Kosten für das Unfallgutachten – Sie haben das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen.
Bei einem Kaskoschaden (selbstverschuldeter Unfall) ist die Versicherung nicht verpflichtet, die Kosten für einen von Ihnen beauftragten Gutachter zu übernehmen. Dennoch kann es auch hier sinnvoll sein, einen unabhängigen Sachverständigen einzubinden - wir beraten Sie gerne!